32.3 – Tagesbetreuung für Kinder

Aufgabenschwerpunkte

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Der Fachdienst verantwortet die Aufgabenschwerpunkte:

  • Förderung in Kindertageseinrichtungen
  • Förderung in Kindertagespflege

und darin folgende Aufgaben und Leistungen:

  • Planung, Beratung und Aufsicht/Schutz von Kindern
  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Finanzielle Förderung
Die Rechts- und Auftragsgrundlagen befinden sich insbesondere in §§ 22-26,43,45-49,90 SGB VIII sowie den §§ 15,16,25-34 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzt (HKJGB)

Entwicklungen und Neuerungen

Investitionsförderung für den U3-Ausbau im Lahn-Dill-Kreis

Zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem 1. Lebensjahr zum 1. August 2013 hat sich der Platzausbau im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

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Gesamt: 10.047.000

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Gesamt: 122

Der Ausbau von Betreuungsplätzen im Lahn-Dill-Kreis wurde in den Jahren 2020 bis 2024 durch Bundes- bzw. Landesinvestitionsförderprogramme im Umfang von 10.047 Mio. unterstützt. Die zugewiesenen Fördermittel konnten nahezu restlos aufgebraucht werden.

Zunächst hatte das Land Hessen im aktuellen Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, ein neues Förderprogramms für den Kitaausbau (und die Kindertagespflege) aufzusetzen. Mit dem Positionspapier des Hessischen Sozialministerium vom 9. Dezember 2024 „Bausteine für eine zukunftsfähige Kindertagesbetreuung“ HMSI wird diese Thematik nicht mehr aufgegriffen. Nunmehr will die hessische Landesregierung die Einführung eines Daseinsfonds prüfen. Ziel des Fonds soll u.a. die Vergabe von zinsverbilligten Krediten an die Kommunen sein, um Investitionen – beispielsweise für den Aus- und Aufbau von Kitas – zu finanzieren.

Derzeit einzige Fördermöglichkeit ist die Antragstellung nach § 32 d HKJGB – Investive Landesförderung. Förderhöhe und -rahmen sind jedoch stark begrenzt, so dass mit entsprechender Inanspruchnahme bestenfalls rudimentärer Ausbau betrieben werden kann.

Für unaufschiebbaren, dringend notwendigen Platzausbau haben zahlreiche Träger aus eigenen Mitteln Außengruppen sowie Wald- und Wandergruppen über das notwendige Betriebserlaubnisverfahren etabliert und mit entsprechenden Containern sowie Schutzbauten ausgestattet.  

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom Juni 2021 wird dem Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen dahingehend Rechnung getragen und das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die zukünftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe in § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII formuliert ist. Diesen Prozess begleitet der Fachdienst durch erarbeitete Handreichungen und beratende Unterstützung bei der Erstellung der Gewaltschutzkonzepte, welche seitens der Träger von Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII, bis spätestens 31. Juli 2024 vorzulegen sind. Im Berichtszeitraum war hessenweit feststellbar, dass die Erstellung der Gewaltschutzkonzepte die überwiegende Anzahl von Kindertageseinrichtungen vor große fachliche Herausforderungen stellt. Die Vorlagefrist wurde daher bis 31. Dezember 2024 ausgeweitet. Der Beratungsprozess des Fachdienstes währt fort.

 Insbesondere für die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungsleitungen ist unter Kindertagesbetreuung – Lahn-Dill-Kreis eine Vielzahl notwendiger Unterlagen, aber auch durch den Fachdienst erstellte Handreichungen eingestellt und wird fortlaufend ergänzt.

Im Zeitraum 2020 bis 2024 konnten insgesamt 122 neue U3-Plätze geschaffen werden, unterstützt durch Fördermittel des Bundes und Landes in Höhe von insgesamt über 10 Millionen Euro. Der Platzausbau verlief weitgehend im Einklang mit der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel: In den Jahren 2021 und 2022 – mit dem höchsten Fördervolumen – konnten auch die meisten Plätze realisiert werden. Der starke Rückgang der Investitionsförderung ab 2022 führte zu einem fast vollständigen Stillstand des Ausbaus im Jahr 2023. Erst mit einer leichten Stabilisierung der Fördermittel 2024 zeichnete sich wieder eine Erholung ab. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger und verlässlicher Finanzierungsstrukturen für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau im U3-Bereich.


Betreuungsquote anspruchsberechtigter Kinder im Lahn-Dill-Kreis

Neues Planungsmaß ist nach den Vorgaben des Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) die Betreuungsquote anspruchsberechtigter Kinder. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis der in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege betreuten Kinder im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, zur Gesamtheit der mit Erstwohnsitz gemeldeten Kinder im selben Alter.

Betreuungsquote anspruchsberechtigter Kinder im Lahn-Dill-Kreis

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Insbesondere die Eröffnung von drei neuen Kindertageseinrichtungen, aber auch die Schaffung neuer Betreuungsplätze mittels sog. Containerlösungen sowie durch Eröffnung von Wald- und Naturgruppe begründet die Steigerung der Betreuungsquote im Berichtszeitraum. 

Anspruchsberechtigte KInder mit Erstwohnsitz

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Mittlerweile gehen die Zahlen anspruchsberechtigter Kinder leicht zurück. Damit entschärft sich auch punktuell die Nachfrage bzw. Zuweisung auf freie Betreuungsplätze. Inwiefern sich dies fortsetzt, bzw. auf einen möglichen Platzausbau auswirkt, bleibt der weiteren Entwicklung vorbehalten. Rechtsanspruchsklagen gegen den Lahn-Dill-Kreis sind bislang nicht zu verzeichnen gewesen. Sie konnten durch Planungs- und Beratungsgespräche abgewendet werden.


Förderung durch das Gute-Kita-Gesetz und KiTa-Qualitätsgesetz

Am 1. Januar 2019 ist das sogenannte Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. 

Das „Gute-Kita-Gesetz wurde mit dem 2. KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt, damit bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen aufgrund der Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ fortgeführt werden können.

Von der Gesamtfördersumme hat das Land Hessen hat einen Betrag von rd. 102 Mio. Euro für das Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“ eingesetzt. Starke Teams, starke Kitas | rp-kassel.hessen.de

Im Lahn-Dill-Kreis profitieren derzeit 22 Sprach-Kitas von der Förderung, wobei pro Einrichtung eine halbe Fachkraftstelle finanziert wird. Die Finanzierung des Programms übernimmt Hessen bis Ende  2026.


Maßnahmen gegen den FachkräftemangeL

Das Land Hessen fördert weiterhin praxisintegrierte, dualisierte Ausbildungsplätze (PivA) für Erzieherinnen und Erzieher. Seit 2020 wurden 1.800 Ausbildungsplätze unterstützt, und bis zu 1.000 weitere Plätze sollen ab dem Ausbildungsjahr 2023 gefördert werden. Im Lahn-Dill-Kreis bieten die Käthe-Kollwitz-Schule in Wetzlar und die Gewerblichen Schulen in Dillenburg diese Ausbildung an. Antragsverfahren im Programmbereich I – Träger von teilstationären Einrichtungen | Große Zukunft Erzieher


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Das 2021 verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht ab 2026 einen stufenweisen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder vor. Bis 2029 sollen bundesweit 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Der Bund stellt dafür Investitionen und Betriebskosten in Milliardenhöhe bereit.  Bedauerlicherweise hat sich das Land Hessen nach wie vor noch nicht konkret zur beabsichtigten Umsetzung geäußert, so dass abzuwarten bleibt wie sich diese letztendlich faktisch gestalten wird. Eine Lenkungsgruppe im Lahn-Dill-Kreis arbeitet seit 2021 an der Umsetzung und evaluiert regelmäßig den Fortschritt. Ganztagsprogramm des Landes Hessen | kultus.hessen.de


Kindertageseinrichtungen

Die Planung, Beratung und Aufsicht im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist durch den steigenden Rechtsanspruch, Änderungen des HKJGB im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes und den Fachkräftemangel zunehmend komplexer und mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Fachaufsicht spielt eine wachsende Rolle, insbesondere bei der Einhaltung des § 47 Nr. 2 SGB VIII zur Anzeige von Kindeswohlgefährdungen, wie z. B. beim Unterschreiten des Fachkraftschlüssels oder bei der Betreuung von Kindern mit herausforderndem Verhalten. Auch die Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII sind umfangreicher geworden, was den Beratungsbedarf von Trägern, Einrichtungen und Eltern erhöht.

Die KiTa-Förderrichtlinie des Lahn-Dill-Kreises Förderrichtlinie: Förderung von Fortbildungsmaßnahmen des päd. Fachpersonals und Projekten in Kitas – Lahn-Dill-Kreis wurde zum 1. Januar 2021 neu gefasst und fördert Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, Team- und Konzeptionsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit familienbezogenen Institutionen. Pro Gruppe stehen jährlich 200 Euro zur Verfügung.

Zur Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen werden mehrtägige Schulungen für pädagogische Fachkräfte angeboten, durchgeführt vom Fortbildungsinstitut LüttringHaus. Die Schulungen sind bis Ende 2025 finanziell abgesichert und erfreuen sich hoher Nachfrage. Mit einem Budget von mittlerweile über 60.000 Euro konnten bislang 43 Einrichtungen von 128 geschult werden.

Zu den familienentlastenden Leistungen des Fachdienstes gehört die Übernahme von elterlichen Kostenbeiträgen in Tageseinrichtungen, wenn das Familieneinkommen unter einer Einkommensgrenze gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) bleibt.

Nach wie vor bilden die Kostenübernahmen von pädagogisch befürworteten Ganztagesplätzen in überwiegender Anzahl für Kinder geflüchteter und zugewanderter Familien den Hauptanteil der Transferleistungen. Auch die Teilnahme der Eltern an Sprachkursen kann einen Anspruch auf ganztägige Betreuung verursachen.

Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen

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Der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen hat sich ab dem Jahr 2021 deutlich erhöht. Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit dem verstärkten Zuzug geflüchteter und zugewanderter Familien. Besonders im Jahr 2022 zeigt sich ein spürbarer Anstieg, der maßgeblich auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zurückzuführen ist – viele von ihnen mit einem erhöhten Bedarf an frühkindlicher Betreuung.

Insgesamt ist der Anteil von rund 22 % im Jahr 2020 auf etwa 30 % im Jahr 2024 gestiegen. Ausschlaggebend dafür sind vor allem migrationsbedingte Bevölkerungsbewegungen sowie eine zunehmende Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten durch Familien mit internationaler Herkunft. Diese Entwicklung verdeutlicht sowohl bestehende integrationspolitische Herausforderungen als auch positive Ansätze zur Förderung von Teilhabe und frühkindlicher Bildung.


Fachkräfte und Fachkraftstunden pro Woche in den Kindertageseinrichtungen

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Um dem erheblichen Personalmangel in Kindertageseinrichtungen entgegen zu wirken, hat der Landesgesetzgeber zum 1. August 2023 den Fachkraftkatalog des § 25b HKJGB moderat geöffnet. Insbesondere die Zugangsvoraussetzungen für Personen mit fachfremder Ausbildung gemäß Abs. 2 S. 1 Nr. 6 sind herabgesenkt worden, um den als „Fachkraft zur Mitarbeit“ zugelassenen Personenkreis zu erweitern.

Über die Änderungen hat der Fachdienst im Rahmen der bestehenden Arbeitskreise die Trägervertreter und Einrichtungsleitungen informiert und hat zu deren Arbeitserleichterung und Orientierung einen neuen Vordruck erstellt. Dennoch blieb der Beratungsbedarf der Träger sehr hoch.

Insgesamt wurden im Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024 48 Verfahren verzeichnet werden. Davon konnten für 40 Personen und damit zu deren Einsatz in einer Kindertageseinrichtung eine Zustimmung erteilt, acht Anträge mussten wegen fehlenden Voraussetzungen abgelehnt werden.

Im Berichtszeitraum zählt die angespannte Personalsituation im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterhin zu den zahlreichen Herausforderungen, die die Träger und Kindertageseinrichtungen bewältigen müssen.

Personalunterschreitungen unter die gesetzlichen Bestimmungen führen in der Regel zur tageweisen Reduzierung der Anzahl der betreuten Kinder („Notbetreuung“) oder der Öffnungszeiten einer Einrichtung. Bei gravierendem Personalmangel müssen Gruppen oder gar die gesamte Einrichtung geschlossen werden. Alle solche Ereignisse oder Entwicklungen stellen gem. § 47 SGB VIII meldepflichtige Tatbestände dar. 

Notbetreuungsbetrieb und Öffnungszeitenreduzierung

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Die hohe Steigerung in 2024 im Vergleich zu 2023 entstand durch wenige Fälle, in denen einzelne Kindertageseinrichtungen über einen längeren Zeitraum in Notbetreuung waren.

Die Einzelfälle, in denen eine Einrichtung mitunter mehrere Wochen o. g. Einschränkungen unterlag, gehen in der Regel mit hohen Belastungen für die betroffenen Familien einher.

Kindertagespflege

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 21 Kindertagespflegepersonen qualifiziert. Die Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) wird von dem AWO Kreisverband Lahn-Dill e. V durchgeführt. 2025-01-07_Kindertagespflege-eine-Aufgabe-fuer-Sie.pdf

Zum Ende des Jahres 2024 waren 78 von 93 Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis im Umfang von 300 UE qualifiziert. 

Kindertagespflegepersonen und Plätze in Kindertagespflege

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Die überwiegende Anzahl der Kindertagespflegepersonen ist selbständig tätig, teilweise in Form von Großtagespflegestellen und/oder mit fester Vertretung. Ferner sind im Landkreis drei sog. „Kindertagespflegenester“ etabliert. Mittlerweile orientieren sich die durch den Fachdienst erteilten Pflegeerlaubnisse nach § 43 SGB VIII an der Höchstzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder von fünf. Die erklärt den Anstieg der anerkannten Plätze ab dem Jahr 2023.  

Waren die Kindertagespflegepersonen bislang ausschließlich weiblich, so hat sich der Kreis mittlerweile um vier männliche Kindertagespflegepersonen erweitert. 

Ausgewählte Angaben zu den Qualifizierungen von Kindertagespflegepersonen entsprechend § 32 a Abs. 3 Nr. 2 HKJGB

https://www.lahn-dill-kreis.de/download/fuer-kindertagspflegepersonen-qualifizierungsprogramm-2024/?wpdmdl=13386&refresh=68120304b97991746010884

Qualifizierungen nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan werden unter dem Katalog der Landesförderung nach § 32 a HKJGB geführt, sofern eine satzungsmäßige Verankerung einer entsprechenden Pauschale erfolgt ist. Dies ist zum 01.01.2024 erfolgt. Kreisrecht Lahn-Dill-Kreis Neben der Landesförderung von 100 Euro/je Betreuungskind zur Stichtagsmeldung 01.03. jJ, hat der Lahn-Dill-Kreis diesen Betrag um 30 Euro erhöht.   

Zur An- und Abmeldung steht den Kindertagespflegepersonen ein entsprechend den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konformes Online-Anmeldeportal zur Verfügung. Die Auswertung der einzelnen Seminare erfolgt ebenfalls durch ein online-gestütztes Fachprogramm durchgeführt. Damit können die Qualität der einzelnen Seminare und weitere Fortbildungswünsche besser evaluiert und für folgende Schulungsangebote berücksichtigt werden. 

Fall und Kostenentwicklung in der Kindertagespflege

Fall und Kostenentwicklung in der Kindertagespflege

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Die satzungsgemäße Erhöhung der Förderpauschalen zum 1. Januar 2024, führt zu einem deutlichen Anstieg der Förderleistung ab dem Jahr 2024. Kreisrecht – Lahn-Dill-Kreis

Orientierungsmaßstab ist die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sozial- und Erziehungsberufe. Die deutlichen Entgeltsteigerungen spiegeln sich dann letztendlich auch in der deutlichen Erweiterung der Transferaufwendungen wider.

Entsprechend der Satzungsregelung ist die Höhe des elterlichen Kostenbeitrages für die Förderung in Kindertagespflege jährlich, unter Berücksichtigung der Entwicklung der elterlichen Kostenbeiträge in Kindertageseinrichtungen zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Evaluation des Jahres 2024 ergab die Notwendigkeit einer Anpassung zum 1. Januar 2025 um 4,5 %.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 bestand für alle Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verpflichtungen, die Höhe des Sachaufwandes auf den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu ermitteln und festzulegen. Dieser Prozess konnte Anfang 2025 mit dem notwendigen Gremienlauf beendet werden und führte zur Neuregelung der Satzungsanhanges Teil 1 ab dem 1. April 2025

Kinder in Kindertagespflege zum Stichtag 1 März eines Jahres

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Im Zuge der SGB VIII-Reform vom 10. Juni 2021 ist Abs. 5 neu in § 8a des KJHG aufgenommen worden. Damit ist nun klargestellt, dass alle Kindertagespflegepersonen ebenfalls vom Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber den von Ihnen betreuten Kindern umfasst sind.

Die vom Fachdienst dazu erarbeitete Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages ist nunmehr Bestandteil des Erlaubnisverfahrens nach § 43 SGB VIII.

Um den Praxistransfer zu unterstützen werden ab dem Jahr 2023 für alle Kindertagespflegepersonen Fortbildungen zum Thema „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Lahn-Dill/Wetzlar e. V. im Rahmen der Aufbauqualifizierungen angeboten. Zudem sieht die Vereinbarung vor, anschließend alle 2 Jahre eine „auffrischende“ Qualifizierungsveranstaltung belegen zu müssen, um somit eine weitestgehend mögliche Handlungssicherheit der Kindertagespflegepersonen zu fördern.

Im Hinblick auf § 22 a Abs. 1 SGB VIII, „der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll durch geeignete Maßnahmen die Qualität der Förderung sicherstellen und weiterentwickeln, dies u.a. auch durch den Einsatz einer entsprechenden Konzeption“ wurden bereits im Jahr 2022 die „Leitlinien Kindertagespflege“ vollständig überarbeitet.

Die Leitlinien sollen als praxisorientierte Handlungsempfehlung verstanden und gelebt werden und zwar von allen Akteuren im Netzwerk Kindertagespflege sowie von den Kindertagespflegepersonen, auch den angehenden. Sie sind beschreiben notwendige Kriterien bei der Erstbeurteilung von Bewerbenden für das Tätigkeitsfeld Kindertagespflege sowie im Rahmen der Prüfung der Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. 

Dieser Prozess wurde im Jahr 2024 durch die Überarbeitung der Konzeption des Netzwerkes Kindertagespflege im Lahn-Dill-Kreis ergänzt. Diese versteht sich quasi als „Dach“ unter welchem die Themenfelder Kindertagespflege-Satzung, Leitlinien sowie die unterschiedlichen Zuwendungs- und Kooperationsvereinbarungen mit den Akteuren des Netzwerkes Kindertagespflege Platz finden. 

Das im Jahr 2023 umgesetzte sog. Sprecher/Sprecherinnen-Modell zur Implementierung einer ständigen gewählten Interessenvertretung aus dem Kreis der tätigen Kindertagespflegepersonen endete bedauerlicherweise zum 31. Dezember 2024. Für die Tätigkeitsperiode ab dem Jahr 2025 gab es keine Interessenbekundungen sich für die vom Fachdienst ausgerufene Wahl. Für 2026 ist ein erneuter Wahlaufruf geplant.

Ausblick

Um die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen direkt und auch im Zusammenspiel mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen zu unterstützen bietet der Fachdienst themenbezogen unterschiedliche Besprechungsformate an. Dies sind die Frühjahrs- und Herbst-Arbeitskreise der Kita-Leitungen und diverse Qualitätsdialoge. Der in 2023 neu gegründete Arbeitskreis für alle Träger und Fachberatungen hat sich als struktureller Bestandteil der Qualitätssicherung für die Kindertagesbetreuungslandschaft im Kreisgebiet etabliert.

Zugunsten der Qualitätsentwicklung der kommunalen Bedarfsplanungen sowie einer Gesamtplanung des Bedarfs von Kinderbetreuungsplätzen im Lahn-Dill-Kreis wurde unter Beteiligung von Vertretern der Kommunen im Berichtszeitraum eine Arbeitshilfe zur Thematik erstellt. Eine sich verstetigende Umsetzung unter Mitwirkung aller Kommunen des Lahn-Dill-Kreises ist ab dem Jahr 2025 angedacht. Dieser Prozess wird regelmäßig evaluiert, um das erstellte Erfassungsinstrument fortlaufend zu optimieren.

Um Trägern Orientierung bei Neu- und Umbauten sowie Sanierungen zu geben, beabsichtigt der Fachdienst die Herausgabe einer Arbeitshilfe zu Räumlichkeiten und räumlichen Ausstattungen sowie zu Qualitätsmaßstäben für Konzeptionen von Einrichtungen.

Die KiTa-Förderrichtlinie des Lahn-Dill-Kreises Förderrichtlinie: Förderung von Fortbildungsmaßnahmen des päd. Fachpersonals und Projekten in Kitas – Lahn-Dill-Kreis läuft zum 21. Dezember 2025 aus. Insbesondere um das aktuelle Format der Kinderschutzschulungen zu beenden ist die Verlängerung für 1 Jahr unter Beibehaltung der weiteren Fördertatbestände vorgesehen.

Der Entwicklung der zunehmenden Fälle von herausfordernden Betreuungssituationen möchte der Fachdienst ebenfalls mit einer neuen Schwerpunktsetzung begegnen. Es ist beabsichtigt, explizit Fortbildungen zu fördern, die den Blick der Fachkräfte auf und die Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern mit herausforderndem Verhalten stärken und dies ggf. über die KiTa-Förderrichtlinie ab dem Jahr 2027 abzubilden. Ebenso wie ggf. Neuausrichtung bzw. Neukonzeptionierung des Schulungsangebotes für Kitas zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.

Um dem gravierenden Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen mit vielfach einhergehenden Einschränkungen der Öffnungszeiten zu begegnen, beabsichtigt die Hessische Landesregierung den sog. FK-Katalog zum 1. Januar 2026 und ein weiteres Mal zum 1. Januar 2027 zu erweitern. Ferner werden ab dem Kita-Jahr 2025/26 für das gesamte Bundesland Hessen, 800 sog. Kita-Assistenzen als weiteres Entlastungspotential in den Einrichtungen gefördert. Die Refinanzierung ist aber zunächst nur für ein Jahr befristet. Die Umsetzung regeln die Träger direkt mit dem Hessischen Sozialministerium.

Grundlage dieses Fördersegments ist die Umsetzung des Bund-Land-Vertrages im Rahmen der Kita-Qualitätsgesetze. Das 3. KiTa-Qualitätsgesetz ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die konkreten Maßnahmen legen die Länder in individuellen Verträgen mit dem Bund fest. BMFSFJ – Für gute Kinderbetreuung bundesweit: das KiTa-Qualitätsgesetz

Dazu gehört für das Bundesland Hessen ua. auch die Förderung sog. begleitende Maßnahmen im Rahmen der Fortführung des Förderprogramms „Starke Teams – starke Kitas“.

Für Mitte des Jahres 2025 ist die Überarbeitung der Rahmenvereinbarung Integration Hessen angekündigt. Inwiefern es hier, insbesondere Änderungen zu bislang festgeschriebenen Gruppengrößen bei laufenden Integrationsmaßnahmen geben wird, bleibt abzuwarten.

Ob Förderprogramme des Bundes im Hinblick auf das Finanzpaket für Sicherheit und Investitionen  zu erwarten sind, wird die inhaltliche Ausgestaltung zeigen.

Im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruches für Kinder im Grundschulalter ab 1. August 2026 wäre dringend eine Verständigung der beiden beteiligten Landesressorts, Kultur und Soziales angezeigt um die faktische Umsetzung auf Landkreisebene ausgestalten zu können.

Im Bereich der Kindertagespflege wurde im Jahr 2023 eine Arbeitshilfe für ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, die im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen vorgestellt und anschließend an alle Kindertagespflegepersonen herausgegeben wurde. Derzeit besteht für Kindertagespflegepersonen noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung eines solchen Konzepts, wie es in Kindertageseinrichtungen der Fall ist.

Es wäre jedoch wünschenswert, dass Kindertagespflegepersonen verstärkt Gewaltschutzkonzepte erarbeiten und umsetzen, um gewalttätiges und entwürdigendes Verhalten mittels präventiver Maßnahmen möglichst zu verhindern. Gleichzeitig soll in konkreten Fällen ein sicheres Handeln durch verbindliche Verfahren gewährleistet werden.

Im Rahmen der Fachberatung soll dieses Thema daher kontinuierlich begleitet werden, mit dem Ziel, Kindertagespflegepersonen im Hinblick auf die Bedeutung eines Gewaltschutzkonzeptes zu sensibilisieren und sie bei der Erstellung eines solchen Konzeptes zu unterstützen.

Langfristig wäre es erstrebenswert, dass Gewaltschutzkonzepte in der Kindertagespflege zu einem selbstverständlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit werden – unabhängig von etwaigen gesetzlichen Verpflichtungen.

Ein weiteres wichtiges Zukunftsthema ist die Umsetzung des entwickelten Vertretungsmodells. Dieses soll dazu beitragen, den Bedarf an verlässlichen Vertretungsmöglichkeiten zu decken und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII vollumfänglich zu erfüllen. Die Etablierung eines möglichst verlässlichen Vertretungsmodells würde nicht nur die Betreuungssicherheit für Eltern und Kinder erhöhen, sondern auch die Arbeitsbedingungen für Kindertagespflegepersonen nachhaltig verbessern.

Da die Höhe der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen entsprechend § 23 SGB VIII leistungsgerecht auszugestalten ist, wird aufgrund der aktuellen Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst, eine mögliche Anpassung zu prüfen sein. In diesem Zusammenhang ist, insbesondere auch wegen der spürbaren Erhöhung der Mietnebenkosten, Energiepreise und der Neuregelung der Grundsteuer, die Überprüfung der Angemessenheit der Sachkostenpauschale vorgesehen. Inwieweit dies mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben der Verwaltung letztendlich vereinbar sein wird, ist noch nicht absehbar. 

Das HKJGB läuft zum 31. Dezember 2025 aus. Angekündigt ist für September 2025 die Vorlage eines Gesetzesentwurfes zur Verbändeanhörung. Da sich das Auslaufen des HKJGB auch auf zahlreiche Fördertatbestände auswirkt, besteht derzeit eine große Verunsicherung in den Kommunen und Städten, aber auch seitens des Fachdienstes, was die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2026 angeht.