32.0 – Verwaltung des Jugendamtes
Jugendhilfeplanung und deren Schwerpunkte
Die Jugendhilfeplanung hat den gesetzlichen Auftrag, bedarfsgerechte, wirksame und wirtschaftliche Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen. Sie dient dazu, bestehende Angebote zu analysieren, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig zu planen. Grundlage hierfür ist § 80 SGB VIII, der eine abgestimmte Entwicklung der Jugendhilfelandschaft in Verantwortung des öffentlichen Trägers vorsieht.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Lahn-Dill-Kreis wird für die konzeptionelle Weiterentwicklung einer lebensweltorientierten und inklusiv ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe die Jugendhilfepyramide als fachliche Grundlage herangezogen. Diese verdeutlicht, dass eine wirksame Jugendhilfe im unteren Bereich der Pyramide ansetzt und insbesondere bei präventiven Angeboten wie der offenen Kinder- und Jugendarbeit, den Frühen Hilfen sowie der Erziehungs- und Familienberatung beginnt. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Landkreis das Ziel, belastbare präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien auszubauen, zu bündeln und zu einer durchgängigen, aufeinander abgestimmten Angebotsstruktur weiterzuentwickeln.
Inklusive Jugendhilfe
Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentrales Ziel der aktuellen gesetzlichen Weiterentwicklung und wird durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) schrittweise bis 2028 umgesetzt. Im Rahmen der Steuerungsgruppe „Inklusive Jugendhilfe“ werden unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen und der beteiligten Akteure mögliche Umsetzungsstrategien erörtert und kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, allen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen oder besonderen Lebenslagen einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungs- und Förderangeboten zu ermöglichen.
Neustrukturierung der AG § 78 SGB VIII
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII ist ein zentrales Steuerungsgremium der Jugendhilfe im Landkreis. Sie fördert die verbindliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freien Trägern mit dem Ziel, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen. In Orientierung an der Jugendhilfepyramide liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung präventiver und niedrigschwelliger Angebote, um frühzeitig wirksam zu werden und eine durchgängige Angebotsstruktur sicherzustellen. Öffentlicher und freier Träger tragen dabei gemeinsam Verantwortung für Planung, Qualität und Weiterentwicklung der Jugendhilfestrukturen im Landkreis. Die AG § 78 SGB VIII besteht im Lahn-dill-Kreis seit 1996. Seit 2009 wird diese gemeinsam mit dem Stadtjugendamt Wetzlar durchgeführt.
Die Neustrukturierung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII greift die langjährige Etablierung als Kooperationsgremium auf und reagiert zugleich auf eine in den vergangenen Jahren rückläufige Beteiligung sowie den Bedarf an klareren Strukturen und verbindlicheren Abstimmungsprozessen. Entstandene parallele Austauschformate machten eine Überprüfung der bisherigen Arbeitsweise erforderlich und gaben den Impuls für eine Weiterentwicklung der AG § 78. Die neue Struktur orientiert sich an den bestehenden Qualitätsdialogen und Qualitätsentwicklungsgesprächen und nutzt deren bewährte Strukturen. Einmal jährlich treffen sich die Akteure der AG § 78 SGB VIII zu einem gemeinsamen Austausch. Ziel ist es, relevante Querschnittsthemen zu identifizieren, zu bündeln und bei Bedarf daraus konkrete Arbeitsaufträge abzuleiten. Damit wird eine abgestimmte fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfelandschaft im Landkreis ermöglicht, die unter Einbeziehung der freien Träger eng an die Jugendhilfeplanung angebunden ist.
EDV Administration
Im Berichtszeitraum war die EDV-Administration der Abteilung konstant mit 0,5 VZÄ besetzt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Bereich des Dokumentenmanagementsystems (DMS) enaio. Seit Beginn des Jahres 2024 wurde die Dokumentation der Fallakten nicht nur digitalisiert, sondern auch die allgemeine Schriftgutverwaltung (ASV) in das DMS integriert. Dies führte zu einer umfassenden Übertragung sämtlicher laufender Vorgänge, die zuvor in Aktenordnern und auf verschiedenen Laufwerken gespeichert waren, in die strukturierte Aktenplan-Datenbank. Die Vorbereitungen und die weiterhin laufenden Anpassungsarbeiten in diesem Bereich, wie etwa die Synchronisation der Aufbewahrungsfristen und die Einführung neuer Workflows, erforderten einen erheblichen Aufwand.
Ein weiteres bedeutendes Projekt war die Digitalisierung des Posteingangs, die im April 2024 durch den Posteingangsworkflow umgesetzt wurde. In enger Zusammenarbeit mit einem Projektteam aus allen Fachabteilungen, wie dem Zentralen Service, dem IUK-Service und der Stabstelle Digitalisierung, wurde eine Scanstrategie für die Capture-Arbeitsplätze entwickelt und ein umfassendes Rollen- und Rechtekonzept für den Workflow definiert.
Im Bereich der Schulungen wurden zwischen 2023 und 2024 insgesamt 10 Schulungstermine für neue Mitarbeiter im Umgang mit enaio durchgeführt. Zusätzlich fanden bei Bedarf individuelle 1:1-Schulungen statt, und die digitale Technik-Konferenz (TechKon32) wurde weiterhin als niedrigschwellige Möglichkeit für den Wissensaustausch nach dem „Ask-Me-Anything“-Prinzip angeboten.
Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde die erste Phase des Projekts „Unterhaltsvorschuss online“ (UVO) realisiert, wodurch Kunden nun ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss sowie ihre Angaben zur jährlichen Überprüfung vollständig online einreichen können. Die zweite Phase, die eine medienbruchfreie Übertragung der Daten in die Fachanwendung ermöglichen wird, ist für 2025 geplant.
Des Weiteren wurde eine neue Lösung für Postzustellungsaufträge eingeführt, da die bisherige ePost-Lösung diese Funktion nicht bot. In Zusammenarbeit mit der Stabstelle Digitalisierung wurde das Ablöseprodukt „Docuguide“ implementiert, das seit November 2024 in der Pilotphase für den Aufgabenbereich Unterhaltsvorschuss im Einsatz ist. Eine Erweiterung auf die Kolleginnen und Kollegen der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie weiterer Abteilungen ist in Planung.
Abschließend engagiert sich die EDV-Administration aktiv als Digitalisierungslotsin für die Kreisverwaltung und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung sowie des IUK-Service in alltäglichen Fragen der digitalen Transformation und Fachanwendungsadministration. In diesem Zusammenhang wird auch die Fachanwendungsadministration für Prosoz14plus ergänzt und vertreten.
Verfahrenslotse
Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Gesetzesentwurf zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Der Bundesrat stimmte dem Entwurf am 20. Dezember 2024 unter der Auflage zu, dass sich der Bund bereits ab dem Jahr 2025 an den entstehenden Mehrkosten beteiligt.
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung wurde gemäß § 10b SGB VIII zum 1. Januar 2024 die Stelle der Verfahrenslotsin eingerichtet und direkt der Abteilungsleitung unterstellt. Die Verfahrenslotsin unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung den internen Prozess zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe in der Abteilung 32.
Schwerpunkte 2024:
Teilnahme an der Online-Fortbildung „Verfahrenslotsen.org“ (März bis Oktober 2024)
Gespräche mit allen Fachdienstleitungen der Abteilung 32 zum aktuellen Stand der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Aufbau von Netzwerken und fachlichem Austausch mit relevanten Akteur*innen
Teilnahme an Fachtagen und Arbeitskreisen
Ausblick 2025:
Im Jahr 2025 liegt der Fokus auf der fachlichen Unterstützung innerhalb der Abteilung 32, insbesondere bei fachdienstspezifischen Fragestellungen. Darüber hinaus ist eine aktive Mitwirkung vorgesehen bei:
den Sitzungen der Steuerungsgruppe zur Umsetzung der inklusiven Lösung im Lahn-Dill-Kreis (Teilnehmende: Abteilungs- und Fachdienstleitungen der Abteilung 32, Jugendhilfeplanung sowie Fachdienstleitung ZeBraH),
dem Arbeitskreis Inklusive Jugendhilfe in Hessen sowie ggf. an Treffen der Regionalgruppe Mittelhessen.
Im März 2025 erfolgt zudem die vorgeschriebene Berichterstattung zum aktuellen Stand im Fach- sowie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
Chancen und Risiken
Chancen
Stärkung der Inklusion: Die SGB VIII-Reform eröffnet die Möglichkeit, Hilfen für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung – aus einer Hand anzubieten. Das fördert integrierte, niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen.
Sozialraumorientierung weiterentwickeln: Der Ausbau Begegnungs- und Familienzentren stärkt Prävention und Nahbarkeit und ermöglicht passgenaue Hilfe dort, wo Menschen leben.
Digitalisierung als Impuls: Der digitale Wandel bietet neue Zugänge zu Beratung, Beteiligung und Kommunikation – besonders für junge Menschen und Familien mit eingeschränktem Zugang zu traditionellen Angeboten.
Kooperation und Vernetzung: Die zunehmende Komplexität der Lebenslagen erfordert und ermöglicht mehr interprofessionelle Zusammenarbeit, z. B. mit Schulen, Gesundheitswesen oder Behindertenhilfe – ein wichtiger Hebel für ganzheitliche Hilfen.
Gesellschaftlicher Fokus auf Kinderschutz und Familienförderung: Eine erhöhte öffentliche und politische Aufmerksamkeit stärkt die Legitimation und kann zusätzliche Ressourcen erschließen.
Risiken
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Fachkräftemangel: Der anhaltende Mangel an qualifiziertem Personal in Sozialberufen gefährdet die Leistungsfähigkeit und führt zu Überlastungen im System.
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Zunehmende Fallzahlen und Komplexität: Steigende psychosoziale Belastungen bei Kindern, Jugendlichen und Familien (z. B. durch Armut, psychische Erkrankungen, Flucht) führen zu wachsendem Unterstützungsbedarf bei gleichbleibenden Ressourcen.
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Unklare Schnittstellen bei Inklusion: Trotz Reform bestehen Unsicherheiten in der praktischen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe – mit der Gefahr von Zuständigkeitskonflikten.
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Haushaltsengpässe: Steigende Kosten und knappe öffentliche Mittel führen zu Haushaltsengpässen, die insbesondere die Weiterentwicklung präventiver Angebote einschränken können.
