32.0 – Verwaltung des Jugendamtes

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Jugendhilfeplanung

Strukturelle Neuausrichtung innerhalb der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe

Im Berichtszeitraum wurde auf Organisationsebene eine bedeutende strukturelle Veränderung innerhalb der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe initiiert und beschlossen: Die Fachdienste 32.3 (Erziehungs- und Familienberatung) und 32.4 (Kinder- und Jugendförderung) werden zu einem neuen, gemeinsamen Fachdienst unter einheitlicher Leitung zusammengeführt; dem Fachdienst Familie und Jugend. Der Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder wurde von 32.5 zu 32.3.

Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe wurde die Jugendhilfepyramide als fachliche Grundlage herangezogen. Sie macht deutlich: Eine wirksame und kindgerechte Jugendhilfe beginnt im unteren Bereich der Pyramide – bei präventiven Angeboten wie offener Jugendarbeit, frühen Hilfen und Erziehungsberatung.

Vor diesem Hintergrund wurden in der Abteilung die Bereiche Jugendförderung und Erziehungsberatung strukturell zusammengeführt. Ziel dieser Zusammenlegung ist es, präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu bündeln und besser aufeinander abzustimmen.

Durch die neue Organisationseinheit ergeben sich folgende Vorteile:

  • Vernetzung von präventiver Arbeit und individueller Beratung,

  • bessere Erreichbarkeit und niedrigschwellige Zugänge für Ratsuchende,

  • ganzheitliche Unterstützung in frühen Erziehungs- und Entwicklungsphasen,

  • Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas und weiteren Partnern.

Die Bündelung dieser Angebote im unteren Bereich der Jugendhilfepyramide folgt dem Leitgedanken: So viel Hilfe wie nötig, so wenig Eingriff wie möglich. Ziel ist es, Familien frühzeitig zu unterstützen und dadurch intensivere Hilfen möglichst zu vermeiden.                                   

Sozialraumorientierte Sozialarbeit

Inklusive Jugendhilfe

Umsetzung § 20 SGB VIII

Mit der Neufassung des § 20 SGB VIII wird den Erziehungsberatungsstellen eine besondere Rolle bei der Bereitstellung und Vermittlung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Familien zugewiesen, in denen ein Elternteil aus gesundheitlichen oder zwingenden Gründen vorübergehend ausfällt. Ein Umsetzungskonzept zur Realisierung dieses gesetzlichen Auftrags befindet sich in Entwicklung.

EDV Administration

Im Berichtszeitraum war die EDV-Administration der Abteilung konstant mit 0,5 VZÄ besetzt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Bereich des Dokumentenmanagementsystems (DMS) enaio. Seit Beginn des Jahres 2024 wurde die Dokumentation der Fallakten nicht nur digitalisiert, sondern auch die allgemeine Schriftgutverwaltung (ASV) in das DMS integriert. Dies führte zu einer umfassenden Übertragung sämtlicher laufender Vorgänge, die zuvor in Aktenordnern und auf verschiedenen Laufwerken gespeichert waren, in die strukturierte Aktenplan-Datenbank. Die Vorbereitungen und die weiterhin laufenden Anpassungsarbeiten in diesem Bereich, wie etwa die Synchronisation der Aufbewahrungsfristen und die Einführung neuer Workflows, erforderten einen erheblichen Aufwand.

Ein weiteres bedeutendes Projekt war die Digitalisierung des Posteingangs, die im April 2024 durch den Posteingangsworkflow umgesetzt wurde. In enger Zusammenarbeit mit einem Projektteam aus allen Fachabteilungen, wie dem Zentralen Service, dem IUK-Service und der Stabstelle Digitalisierung, wurde eine Scanstrategie für die Capture-Arbeitsplätze entwickelt und ein umfassendes Rollen- und Rechtekonzept für den Workflow definiert.

Im Bereich der Schulungen wurden zwischen 2023 und 2024 insgesamt 10 Schulungstermine für neue Mitarbeiter im Umgang mit enaio durchgeführt. Zusätzlich fanden bei Bedarf individuelle 1:1-Schulungen statt, und die digitale Technik-Konferenz (TechKon32) wurde weiterhin als niedrigschwellige Möglichkeit für den Wissensaustausch nach dem „Ask-Me-Anything“-Prinzip angeboten.

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde die erste Phase des Projekts „Unterhaltsvorschuss online“ (UVO) realisiert, wodurch Kunden nun ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss sowie ihre Angaben zur jährlichen Überprüfung vollständig online einreichen können. Die zweite Phase, die eine medienbruchfreie Übertragung der Daten in die Fachanwendung ermöglichen wird, ist für 2025 geplant.

Des Weiteren wurde eine neue Lösung für Postzustellungsaufträge eingeführt, da die bisherige ePost-Lösung diese Funktion nicht bot. In Zusammenarbeit mit der Stabstelle Digitalisierung wurde das Ablöseprodukt „Docuguide“ implementiert, das seit November 2024 in der Pilotphase für den Aufgabenbereich Unterhaltsvorschuss im Einsatz ist. Eine Erweiterung auf die Kolleginnen und Kollegen der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie weiterer Abteilungen ist in Planung.

Abschließend engagiert sich die EDV-Administration aktiv als Digitalisierungslotsin für die Kreisverwaltung und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung sowie des IUK-Service in alltäglichen Fragen der digitalen Transformation und Fachanwendungsadministration. In diesem Zusammenhang wird auch die Fachanwendungsadministration für Prosoz14plus ergänzt und vertreten

Verfahrenslotse

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Gesetzesentwurf zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Der Bundesrat stimmte dem Entwurf am 20. Dezember 2024 unter der Auflage zu, dass sich der Bund bereits ab dem Jahr 2025 an den entstehenden Mehrkosten beteiligt.

Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung wurde gemäß § 10b SGB VIII zum 1. Januar 2024 die Stelle der Verfahrenslotsin eingerichtet und direkt der Abteilungsleitung unterstellt. Die Verfahrenslotsin unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung den internen Prozess zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe in der Abteilung 32.

Schwerpunkte 2024:

  • Teilnahme an der Online-Fortbildung „Verfahrenslotsen.org“ (März bis Oktober 2024)

  • Gespräche mit allen Fachdienstleitungen der Abteilung 32 zum aktuellen Stand der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

  • Aufbau von Netzwerken und fachlichem Austausch mit relevanten Akteur*innen

  • Teilnahme an Fachtagen und Arbeitskreisen

Ausblick 2025:
Im Jahr 2025 liegt der Fokus auf der fachlichen Unterstützung innerhalb der Abteilung 32, insbesondere bei fachdienstspezifischen Fragestellungen. Darüber hinaus ist eine aktive Mitwirkung vorgesehen bei:

  • den Sitzungen der Steuerungsgruppe zur Umsetzung der inklusiven Lösung im Lahn-Dill-Kreis (Teilnehmende: Abteilungs- und Fachdienstleitungen der Abteilung 32, Jugendhilfeplanung sowie Fachdienstleitung ZeBraH),

  • dem Arbeitskreis Inklusive Jugendhilfe in Hessen sowie ggf. an Treffen der Regionalgruppe Mittelhessen.

Im März 2025 erfolgt zudem die vorgeschriebene Berichterstattung zum aktuellen Stand im Fach- sowie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

Chancen und Risiken

      Chancen

  • Stärkung der Inklusion: Die SGB VIII-Reform eröffnet die Möglichkeit, Hilfen für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung – aus einer Hand anzubieten. Das fördert integrierte, niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen.

  • Sozialraumorientierung weiterentwickeln: Der Ausbau Begegnungs- und Familienzentren stärkt Prävention und Nahbarkeit und ermöglicht passgenaue Hilfe dort, wo Menschen leben.

  • Digitalisierung als Impuls: Der digitale Wandel bietet neue Zugänge zu Beratung, Beteiligung und Kommunikation – besonders für junge Menschen und Familien mit eingeschränktem Zugang zu traditionellen Angeboten.

  • Kooperation und Vernetzung: Die zunehmende Komplexität der Lebenslagen erfordert und ermöglicht mehr interprofessionelle Zusammenarbeit, z. B. mit Schulen, Gesundheitswesen oder Behindertenhilfe – ein wichtiger Hebel für ganzheitliche Hilfen.

  • Gesellschaftlicher Fokus auf Kinderschutz und Familienförderung: Eine erhöhte öffentliche und politische Aufmerksamkeit stärkt die Legitimation und kann zusätzliche Ressourcen erschließen.

        Risiken

  • Fachkräftemangel: Der anhaltende Mangel an qualifiziertem Personal in Sozialberufen gefährdet die Leistungsfähigkeit und führt zu Überlastungen im System.

  • Zunehmende Fallzahlen und Komplexität: Steigende psychosoziale Belastungen bei Kindern, Jugendlichen und Familien (z. B. durch Armut, psychische Erkrankungen, Flucht) führen zu wachsendem Unterstützungsbedarf bei gleichbleibenden Ressourcen.

  • Unklare Schnittstellen bei Inklusion: Trotz Reform bestehen Unsicherheiten in der praktischen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe – mit der Gefahr von Zuständigkeitskonflikten.

  • Haushaltsengpässe: Steigende Kosten und knappe öffentliche Mittel führen zu Haushaltsengpässen, die insbesondere die Weiterentwicklung präventiver Angebote einschränken können.